An der Spitze des Schulsystems in italienischer Sprache steht die Italienische Bildungsdirektion . Sie umfasst die Landesdirektion Schulen Grund-, Mittel- und Oberschulen staatlicher Art in italienischer Sprache, die Landesdirektion italienischsprachiger Kindergarten , die Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung , die italienischsprachige Musikschule „Vivaldi“ , die Evaluationsstelle für das italienische Bildungssystem, die Abteilung Italienisches Schulamt .
Leiter der Schulen staatlicher Art ist der Landesdirektor und Hauptschulamtsleiter. Die Aufsicht über die Kindergärten fällt ebenfalls in seinen Zuständigkeitsbereich. Im Zentrum des Systems stehen natürlich die Schulen selbst. Sie teilen sich ein in 11 Schulsprengel (bestehend aus Grund- und Mittelschulen), 4 übergreifende Schulsprengel (bestehend aus Kindergarten, Grundschule, Mittelschule und bisweilen auch Oberschule) sowie 9 Oberschulen und 7 Landesberufschulen. Neben den öffentlichen Schulen gibt es 5 anerkannte Privatschulen, deren Angebote sich größtenteils auf die Stufen der Mittel- und Oberschulen konzentieren.
In der italienischen Schule ist Italienisch die Sprache, in welcher der Großteil des Unterrichts erfolgt. Italienisch ist die Erstsprache, L1. Die zweite Sprache (L2) wird nicht als Fremdsprache erachtet, sondern sie ist die Sprache der jeweils anderen Sprachgruppe der Autonomen Provinz Bozen. In der italienischen Schule ist also Deutsch die zweite Sprache (L2). Die Kenntnis der Zweitsprache ist notwendige Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Stellen (ausgenommen ist der Unterricht, für den andere Regeln gelten).
Das Schulsystem bescheinigt nicht automatisch das Niveau der Sprachkompetenzen, das die Schüler*innen erreichen, aber es besteht eine Zusammenarbeit mit Agenturen, welche Sprachzertifizierungen anbieten.
Die Schule der Autonomen Provinz Bozen umfasst drei Stufen:
Die Primarschule (5 Jahre) , Grundschule genannt, und die Sekundarschule I (3 Jahre) , auch Mittelschule genannt, bilden zusammen die Unterstufe des Bildungsweges, der nach acht Jahren mit der Staatlichen Abschlussprüfung abschließt. Das Bestehen der Prüfung und die Erlangung des Anschlussdiploms stellen die erste Stufe der Erfüllung der Schulpflicht dar.In der Autonomen Provinz Bozen sind die Schulen der Unterstufe in Schulsprengeln (IC) organisiert, welche Grund- und Mittelschulen vereinen, beziehungsweise in stufenübergreifenden Schulsprengeln, die Schulen der Unterstufe, Kindergärten und eventuell auch Schulen der Oberstufe umfassen. Die Schulen werden dabei in der Regel anhand territorialer Kriterien (Stadtteile, kleinere Zentren) gebündelt. In der Autonomen Provinz Bozen hat der Spracherwerb an den Grund- und Mittelschulen eine hohe Bedeutung, da solide Sprachkompetenzen für das Zusammenleben im Land und für jede Art von Lernen eine wesentliche Rolle spielen. Deutsch L2 und Englisch L3 werden an allen Schulen der Unterstufe intensiv gelernt, auch durch die Verbindung von Sprach- und Fachunterricht nach verschiedenen Methoden (z.B. in Anlehnung an das CLIL-Modell usw.).
Die Oberstufe, die nach dem Bestehen der Staatlichen Abschlussprüfung auf die Unterstufe folgt, umfasst die Sekundarschulen II, auch Oberschulen genannt, und die Berufsbildung. Die Oberschule umfasst 5 Schuljahre, doch wurde für die italienische Oberschule auch die Möglichkeit geschaffen, vierjährige Bildungswege einzurichten, als innovatives Modell auf staatlicher und Landesebene. Die Oberschule gliedert sich in verschiedene Fachrichtungen und Schwerpunkte (siehe unten). Die Berufsbildung weist eine andere Schulordnung auf als die staatliche Schule und liegt in der Zuständigkeit des Landes. Sie arbeitet mit technischen, beruflichen und wirtschaftlichen Kreisen vor Ort eng zusammen. Die Berufsbildung gliedert sich in verschiedene Fachbereiche, die nach drei Jahren mit dem Bestehen der Abschlussprüfung zum Berufsbefähigungszeugnis führen bzw. nach vier Jahren zum Berufsbildungsdiplom. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach dem Erwerb des Berufsbildungsdiploms und dem Bestehen eines Zugangsverfahrens, einen einjährigen Lehrgang zu absolvieren, der mit der staatlichen Abschlussprüfung endet. Die ersten zwei Jahre der Oberstufe - auch in der Berufsbildung – sind Teil der Schulpflicht. Das Staatsgesetz Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 besagt nämlich in Artikel 1, Absatz 622, dass eine mindestens zehnjährige Schulbildung verpflichtend ist und dass diese darauf abzielt, bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres einen Abschluss der Oberschule oder eine berufliche Qualifikation von mindestens drei Jahren Dauer zu ermöglichen.
Die Oberschule in italienischer Sprache der Autonomen Provinz Bozen besteht aus drei Schultypen, welche ihrerseits jeweils in Bereiche, Fachrichtungen, Schwerpunkte und Ausrichtungen unterteilt sind:
La valutazione degli studenti in provincia di Bolzano è regolamentata dalla Delibera n.1168 del 2017 e dalla Delibera della Giunta Provinciale n. 1020 del 2011 , che recepisce l’ordinamento nazionale del DPR n.122/2009 e successive integrazioni (DGP n.164 del 2012). Quest’ultimo stabilisce all’art.1 comma 2: “Ogni alunno ha diritto ad una valutazione trasparente e tempestiva (…)” e al comma 3 “La valutazione ha per oggetto il processo di apprendimento, il comportamento e il rendimento scolastico complessivo degli alunni. La valutazione concorre, con la sua finalità anche formativa e attraverso l'individuazione delle potenzialità e delle carenze di ciascun alunno, ai processi di autovalutazione degli alunni medesimi, al miglioramento dei livelli di conoscenza e al successo formativo (…)”.
La valutazione non è solamente sommativa, ma anche formativa; le strategie di verifica e di valutazione sono molteplici e il quadro di riferimento valutativo di ciascun Istituto scolastico è definito e pubblicato nel Piano Triennale dell’Offerta Formativa (PTOF).Principi guida della valutazione sono quindi: